Mit Bezug zu einer aktuellen Nachricht stellen wir Ihnen in dieser Reihe Normen der Insolvenzordnung (InsO) vor. Heute beziehen wir uns auf die Insolvenz der Signa Holding in Wien und die Drei Arten von Insolvenzverfahren in Österreich
In Deutschland wird bei Unternehmen im vorläufigen Verfahren zwischen zwei Eröffnungsformen unterschieden: dem Regelinsolvenzverfahren und dem Eigenverwaltungsverfahren.Während bei einem Regelinsolvenzverfahren der Insolvenzverwalter das Unternehmen übernimmt, bleibt bei einem eigenverwalteten Verfahren die Geschäftsführung in der unternehmerischen Verantwortung.
Das Verfahren in vorläufiger Eigenverwaltung sowie das Insolvenz-Schutzschirmverfahren ( auch ein eigenverwaltetes Verfahren, aber mit anderen Zugangsvoraussetzungen) sollen eine Sanierung durch einen Insolvenzplan ermöglichen.