Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas griff in seiner Rede zum 13. Deutschen Insolvenzrechtstag am 10. März 2016 in Berlin die Themen europäische Sanierungkultur und Opferentschädigung bei finanziellen Straftaten auf.
Zum Entschluss der Europäischen Kommission, das Europäische Insolvenzrecht auszubauen erklärte er: “Bei aller Offenheit gegenüber den europäischen Plänen, werden wir zweierlei im Auge behalten: Zum einen lässt sich eine Sanierungskultur nicht einseitig vom Gesetzgeber verordnen –schon gar nicht vom europäischen Gesetzgeber. Und zum anderen darf die Begeisterung für den Sanierungsgedanken keine Anreize setzen für unzweckmäßige, wertvernichtende oder gar missbräuchliche Sanierungsversuche.”
In den Mittelpunkt seiern Rede stellte Maas die Vorschläge seines Ministeriums für eine Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Der Gesetzgeber wolle dabei “die Entschädigung der Opfer verbessern – aber das wollen wir nicht im Gegensatz, sondern in Harmonie mit dem Insolvenzrecht machen “, erläuterte Maas.
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Bild: © Werner Schuerig; BMJV