Das Insolvenzgericht ist in Deutschland für die Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens für natürliche Personen (IK ) und des Regelinsolvenzverfahrens (IN) für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler zuständig.
Es gibt 149 Amtsgerichte, welche für diese Aufgaben zuständig sind:
- Eröffnung oder Ablehnung und Beendigung des Insolvenzverfahrens
- Auswahl und Bestellung des Insolvenzverwalters
- Prüfung des Insolvenzantrags
- Ernennung und Beaufsichtigung des Insolvenzverwalters
- Festsetzung der Verwaltervergütung
- Beschlüsse zum Gläubigerausschusses
- Beschlüsse zur Gläubigerversammlung
- Durchführung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens
Das waren im Februar 2019 die Top 10 Gerichte der vorläufigen Unternehmensinsolvenzen:
Basis: Vorläufige Insolvenzverfahren über Kapital- und Personengesellschaften
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