Ab heute, dem 17. Juli 2024, sind Insolvenzverwalter verpflichtet ein digitales Gläubigerinformationssystem (GIS) einzuführen. Damit will die Politik sicherstellen, dass Insolvenzverwalter, Gläubiger und Gerichte schneller auf Informationen zugreifen können.
So können Gläubiger in Insolvenzverfahren nach der Verfahrenseröffnung den Status ihrer Forderungen selbstständig einsehen, haben Zugriff auf Berichte des Insolvenzverwalters und andere verfahrensrelevante Informationen.
Mit der GIS-Pflicht setzt Deutschland das Gesetz zur Digitalisierung der Justiz um, welches auf Basis einer EU-Richtlinie 2019/1023 beschlossen worden ist, und Teil des Digitalisierungsprozesses in der Insolvenzverwaltung ist. Da ein Insolvenzverfahren grundsätzlich ein nicht öffentliches Verfahren ist, erhalten auch im GIS nur Verfahrensbeteiligte Einblick.
GIS: mehr Informationen für Insolvenzverwalter