Der Jahreswechsel bringt steuerlich einige positive Änderungen. So steigen zum 1. Januar Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und der Unterhaltshöchstbetrag weiter moderat an.
2017 | 2018 | Steigerung | |
Grundfreibetrag* | 8.820 € | 9.000 € | + 80€ |
Kinderfreibetrag | 4.716 € | 4.788 € | +72€ |
Kindergeld (1/2/3/4 und mehr Kinder ) | 192/192/198/223 € | 194/194/200/225 € | +2€ |
steuerl. absetzbarer Unterhaltshöchstbetrag | 8.820 € | 9.000 € | +80€ |
*Werden beide Ehepartner zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, beträgt der Steuerfreibetrag 18.000 €
Der Kinderzuschlag für Geringverdiener bleibt unverändert bei 170 Euro.
Die nächste Anpassung des Pfändungsfreibetrags bei Lohnpfändungen wird zum Juli 2019 erfolgen. Zuletzt waren die Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2017 erhöht worden.