Die Koalition hat sich nach langen Verhandlungen auf die Reform des Anfechtungsrechts geeinigt.
Am Donnerstag, den 16. Februar 2017 stimmten die Parlamentarier über den Gesetzentwurf (18/7054), zur Beseitigung von Rechtsunsicherheiten beim bestehenden Recht für Insolvenzanfechtungen ab. Der Entwurf wurde von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion angenommen.
Die Bundesregierung wolle damit Klagen aus Wirtschaft und Wissenschaft über “unverhältnismäßige und unkalkulierbare Risiken”, die das geltende Insolvenzanfechtungsrecht mit sich bringe, Rechnung tragen, informiert der Pressedienst des Deutschen Bundestags.
Stellungnahmen zur Reform des Anfechtungsrechts:
Deutscher Bundestag: Rechtsunsicherheiten bei Insolvenzanfechtungen beseitigt
Winkelmeier-Becker/Prof. Dr. Hirte: Koalition einigt sich auf Reform des Insolvenzanfechtungsrechts
Arge Insolvenzrecht und Sanierung begrüßt die beschlossenen Änderungen der InsO
Bundesverband Inkassounternehmen: BDIU begrüßt überfällige Insolvenzrechtsreform
Mittelstandsverbund: Mittelstand begrüßt Insolvenzanfechtungsreform
Bundesverband Großhandel, Außenhandel: BGA begrüßt Durchbruch bei Insolvenzanfechtung
ZDB: Baugewerbe begrüßt Reform der Insolvenzanfechtung
Bundesverb. der Energie- und Wasserwirtschaft: BDEW zur Novelle des Insolvenzanfechtungsrechts
Bundesverband Credit Management (BvCM): BvCM zur Verabschiedung der Anfechtungsreform
Kanzlei Paschen: PASCHEN begrüßt Reformgesetz zur Insolvenzanfechtung
Drei Stellungnahmen aus Insolvenzverwalterkanzleien:
Kanzlei Schultze & Braun: Neue Regelungen zur Insolvenzanfechtung
Kanzlei Buchalik Brömmekamp: Anfechtungsrisiko für Gläubiger bleibt trotz Gesetzesreform unvermindert hoch
Kanzlei Schiebe und Collegen: Reform des Insolvenzrechts soll Gläubiger- und Arbeitnehmerrechte stärken