Der größte Rückgang an vorläufigen Unternehmensinsolvenzen ist mit 45 Prozent in Brandenburg zu beobachten. Auch in Sachsen-Anhalt (-34%) und Baden-Württemberg (-24%) gingen die Insolvenzen überdurchschnittlich stark zurück.
Ganz entgegen dem Bundestrend entwickelte sich einzig die Situation in Bremen: dort stieg die Zahl der eingeleiteten Verfahren von 60 auf 110: eine Zunahme von 102%!
Wie erwartet, war die Zahl der eingeleiteten Firmeninsolvenzverfahren im vergangenen Jahr in den meisten Bundesländern rückläufig. Dies ist Folge der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie). Dessen erklärtes Ziel ist es eigentlich insolvenzreifen Firmen durch Hilfsgelder und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht eine Chance zur Sanierung angesichts der außerordentlichen Pandemie-Situation zu eröffnen.
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Ausgewertet wurden Verfahren von Kapital- und Personengesellschaften