Anmelden
Kommt das Insolvenzverfahren für Kommunen?

Insolvente Kommunen? Hierzulande ist dies ausgeschlossen, denn Gemeinden und Bundesländer oder gar die Bundesrepublik selbst können nicht ins Insolvenzverfahren gehen. Dies ist in  §12 der deutschen Insolvenzordnung geregelt.

Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) lässt nun in einem Forschungsprojekt untersuchen, wie ein Insolvenzverfahren für Kommunen und dessen Einführung aussehen könnte. Hansjörg Blöchliger, leitender Ökonom der OECD erklärte, dass die Organisation dieses Projekt anstößt, weil sie glaubt, dass Insolvenzverfahren der Gebietskörperschaften sinnvoll sein können. Darüber hinaus erwartet die OECD, dass allein durch die Möglichkeit einer Insolvenz Finanzminister und Kämmerer zu einer wirtschaftlicheren Ausgabenpolitik motiviert würden, um eine Insolvenz zu vermeiden.

In den meisten OECD-Ländern gibt es kein Insolvenzverfahren für die öffentliche Hand. Für Kommunen besteht diese Möglichkeit bereits in den Mitgliedsstaaten Schweiz, Neuseeland, Ungarn und in den USA. Dort hatte vor vier Jahren die Pleite der einst als “Motor City” bekannten Stadt Detroit für Aufsehen gesorgt.

Sie sind am OECD Working Paper “Insolvency Framework for Sub-national Governments” interessiert? Schreiben Sie uns: redaktion@stp-portal.de

 

Ergänzende Nachricht:

US-Richter genehmigt Insolvenzplan von Pleitestadt Detroit

 

Bild: Stuart Miles / FreeDigitalPhotos.net