Mit über 1.ooo Teilnehmern hat heute in Berlin der 15. Deutsche Insolvenzrechtstag (DIT) begonnen. Der Deutsche Insolvenzrechtstag ist die größte Veranstaltung seiner Art in Europa, mit Teilnehmern aus Insolvenz- und Restrukturierungskanzleien sowie aus Rechtsprechung, Praxis und Wissenschaft.
Jörg Weitzmann, Vorsitzender der veranstaltenden Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DAV ging nach gedankenvollen Worten zur Arbeits- und Streitkultur in seiner Rede unter anderem auf die anstehende Evaluierung des ESUG ein. ” Missbrauch hat sich auch gezeigt, wenn das Verfahren schuldnerberatergetrieben war und nicht gläubigergetrieben. Nach der Evaluation wird es erforderlich sein, dieses System neu zu kalibrieren. Dabei könnte sich zeigen, dass die Schwellenwerte des § 22 a InsO jeweils um eine Zehnerpotenz zu erhöhen sind.” Um der Gleichbehandlung aller Gläubiger gerecht werden zu können, forderte er die weitere Stärkung der Unabhängigkeit der Insolvenzverwalter.
Auch die Digitalisierung und Automatisierung in der anwaltlichen Arbeit sprach Weitzmann an, sowie das I-Wort “Das I-Wort ist nicht Insolvenz, sondern Insolvenzverschleppung. Sie wird häufig nicht geahndet, nicht verfolgt. Häufig wird die Insolvenz begrifflich von der Insolvenzverschleppung nicht sauber getrennt: Es wird noch von Insolvenz geredet, wenn eigentlich ein Fall der Insolvenzverschleppung vorliegt. Ein Hinweis sei mir noch erlaubt. Bei rechtzeitiger Insolvenzantragstellung gäbe es nicht nur keine Insolvenzverschleppung mehr, sondern praktisch auch keine Insolvenzanfechtung mehr.”
Die Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz in der Arbeitsgemeinschaft nutzte den Branchentreff, um für Verbraucherinsolvenzen Restschuldbefreiung nach drei Jahren zu fordern.
Am Stand der STP-Gruppe stehen Ihnen Nadine Merkel und Jens Décieux gerne Rede und Antwort – und zeigen Ihnen, wie Sie das Insolvenz-Portal umfassend nutzen können.