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Das Bundesarbeitsministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Betriebsrentengesetzes vorgelegt. Danach sollen Pensionskassen, die als Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) und Direktversicherungen mit unwiderruflichem Bezugsrecht organisiert sind, in den Pensionssicherungsverein (PSV), einbezogen werden. Der PSV ist das allgemeine Sicherungssystem für Betriebsrenten.

 

Mit dem Gesetz soll insbesondere eine neue zusätzliche Sicherungslinie für Betriebsrenten eingeführt werden, die über Pensionskassen durchgeführt werden. Kürzt eine Pensionskasse ihre Leistungen und fällt wegen Insolvenz auch der Arbeitgeber als Schuldner aus, soll künftig der Pensions-Sicherungs-Verein für diese Kürzung einspringen.

 

Hintergrund sind teilweise massive Finanzprobleme einiger Pensionskassen. So hat die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) mit Bescheid vom 1. Oktober 2019 der Deutsche Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG das Neugeschäft untersagt. Bereits im Mai 2018 hatte die BaFin der Pensionskasse der Caritas VVaG das Neugeschäft untersagt.

 

 

Bild: dimitriwittmann / pixabay