Sie sollen die Geschäftsführung des insolventen Unternehmens überwachen und so die Interessen der Gläubiger schützen – die Sachwalter im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Doch wer waren 2017 die Top-Sachwalter der Insolvenzkanzleien?
Die Top-Sachwalter 2017 / Update vom 08.03.2018
unsere Kriterien:
entweder 270a/b im Insolvenzeröffnungsverfahren ohne Aufhebung oder Eigenverwaltungim eröfneten Verfahren
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Eigenverwaltung: eine Sonderform des Insolvenzverfahrens
Knapp sechs Jahre nach Einführung des “Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen” (ESUG) haben sich besonders die Insolvenzverfahren in Eigenverwaltungen nach § 270a InsO etabliert. Im Gegensatz zum regulären Insolvenzverfahren behält die Geschäftsleitung des insolventen Unternehmens in der Eigenverwaltung (§ 270a InsO) oder im Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) die unternehmerische Verantwortung und kann unter Aufsicht des gerichtlich bestellten Sachwalters ein Sanierungskonzept ausarbeiten: Ziel ist die Sanierung des Unternehmens. Gläubiger schätzen das Eigenverwaltungsverfahren, da die Verfahrenskosten meist günstiger und die Verfahrensdauer oftmals kürzer ist – Kritiker bemängeln, dass mit der Eigenverwaltung der “Bock zum Gärtner” gemacht werde.
Die Top-Sachwalterkanzleien 2017 / Update vom 08.03.2018
unsere Kriterien:
entweder 270a/b im Insolvenzeröffnungsverfahren ohne Aufhebung oder Eigenverwaltungim eröfneten Verfahren
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Update 08.03.2018: Nach Hinweisen aus Insolvenzkanzleien haben wir die Kriterien der Statistik, besonders im Kriterium “aufgehobene Eigenverwaltung”, nochmals überarbeitet. Vielen Dank für Ihre Mails.
Bild: OpenClipart-Vectors