Zum 1. Juli steigen turnusmäßig die Pfändungsfreigrenzen für die Pfändung von Einkommen. Der aktuell gültige unpfändbare Grundbetrag für Alleinstehende von 1.330,16 Euro steigt dann auf 1.402,28 Euro. Dieser Grundbetrag erhöht sich bei einem Unterhaltsberechtigten um 527,76 Euro und zusätzlich für die zweite bis fünfte Person, welcher der Schuldner Unterhalt bezahlt, um je 294,02 Euro.
Alle Einkommens-Beträge, die über 4.299 Euro hinausgehen, sind ab dem Stichtag 1. Juli voll pfändbar.
Online-Pfändungsrechner helfen Schuldnern und Arbeitgebern bei der schnellen Berechnung des pfändbaren Anteil des Gehalts; zu finden u.a. bei der AOK.
Hier finden Sie die Pfändungstabelle gem. §850c ZPO
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