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Voraussichtlich ab 2021 können Unternehmen den Restrukturierungsrahmen zur Insolvenzprophylaxe nutzen. Dieses vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren eröffnet neue Chancen – vieles ist aber noch offen, so auch die Frage nach dem Eignungsprofil des Restrukturierungsbeauftragten.

Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen

Präventiver Restrukturierungsrahmen: gerichtliches Insolvenzverfahren weiterhin notwendig
AG Insolvenzrecht und Sanierung im DAV

TMA begrüßt EU-Richtlinie für präventive Restrukturierungsrahmen
Gesellschaft für Restrukturierung TMA Deutschland e.V.

Unternehmern eine zweite Chance geben: Neue Regeln für Unternehmensinsolvenzen
Pressemitteilung des Rat der EU

Sanierungskultur ohne Insolvenz-Stigma – Der präventive EU-Restrukturierungsrahmen
Handelsblatt

Präventive Sanierung: Wer wird Restrukturierungsbeauftragter?
FINANCE Magazin

Der präventive Restrukturierungsrahmen – zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht
Kanzlei TLE