Voraussichtlich ab 2021 können Unternehmen den Restrukturierungsrahmen zur Insolvenzprophylaxe nutzen. Dieses vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren eröffnet neue Chancen – vieles ist aber noch offen, so auch die Frage nach dem Eignungsprofil des Restrukturierungsbeauftragten.
Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen
Präventiver Restrukturierungsrahmen: gerichtliches Insolvenzverfahren weiterhin notwendig
AG Insolvenzrecht und Sanierung im DAV
TMA begrüßt EU-Richtlinie für präventive Restrukturierungsrahmen
Gesellschaft für Restrukturierung TMA Deutschland e.V.
Unternehmern eine zweite Chance geben: Neue Regeln für Unternehmensinsolvenzen
Pressemitteilung des Rat der EU
Sanierungskultur ohne Insolvenz-Stigma – Der präventive EU-Restrukturierungsrahmen
Handelsblatt
Präventive Sanierung: Wer wird Restrukturierungsbeauftragter?
FINANCE Magazin
Der präventive Restrukturierungsrahmen – zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht
Kanzlei TLE
die bank, Zeitschrift für Bankpolitik und Praxis
Der deutsche Restrukturierungsrahmen – Anregung einer zivilrechtlichen Umsetzung
Stephan Madaus
Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände