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Hinter der Abkürzung SanInsFoG verbirgt sich das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts.

Angestoßen durch die EU-Insolvenz- und Restrukturierungsrichtlinie hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im September 2020 den deutschen Referentenentwurf vorgelegt. Im Oktober folgte der Regierungsentwurf.

Artikel 1 ist das innovative Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG), zur  Umsetzung der EU-Vorgaben zum präventiven Restrukturierungsrahmen. Dieser soll die Firmensanierung aus eigener Kraft im Vorfeld des Insolvenzverfahrens ermöglichen. Weitere Artikel beinhalten Änderungen, die insbesondere auch die Insolvenzordnung (InsO) betreffen.

Beide, sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetze, sollen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Mehr Infos sowie Referenten- und Regierungsentwurf auf den Seiten des BMJV

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