Die Bundesagentur für Arbeit zahlte trotz sinkender Insolvenzzahlen bis August Insolvenzgeld in Höhe von 736 Millionen Euro aus, das sind 31,5 Prozent mehr als im Vergleich zum Vorjahr, berichtet die dpa.
Maximal drei Monate Insolvenzgeld
Ist ein Arbeitgeber insolvent, und haben die Arbeitnehmer deshalb ihr Gehalt gar nicht oder nur teilweise erhalten, kann unter bestimmten Voraussetzungen Insolvenzgeld gezahlt werden. Diese Leistung der Bundesagentur für Arbeit wird für höchstens drei Monate bezahlt.
Insolvenzgeldvorfinanzierung erhöht Sanierungschancen
Da das Insolvenzgeld nur im eröffneten Verfahren gezahlt wird, initiiert der vorläufige Insolvenzverwalter oft eine Insolvenzgeldvorfinanzierung, um den Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten zu können. Die Auswirkungen für das insolvente Unternehmen sind bedeutsam: Die eingesparten Gehälter können für notwendige Investitionen oder zur Beschaffung von Rohstoffen eingesetzt werden, um somit den Betrieb gegebenenfalls zu erhalten und die Sanierungschancen zu erhöhen.
Arbeitgeberfinanzierte Leistung
Finanziert wird das Insolvenzgeld durch die Insolvenzgeldumlage, die allein von den Arbeitgebern finanziert wird. Der Umlagesatz, der gesetzlich auf 0,15 Prozent festgelegt ist, wurde für das Jahr 2020 durch Rechtsverordnung auf 0,06 Prozent festgesetzt.
Bundesagentur für Arbeit – Insolvenzgeld: Informationen für Arbeitnehmer