ESUG-Studie: Ministerium sieht keine Veranlassung zu Rückkehr zum früheren Recht
Kein anderes Thema hat die Insolvenzszene seit 2012 so sehr bewegt wie ESUG. Zwar sind die Fronten inzwischen nicht mehr verhärtet, aber Einmut über das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) herrscht noch lange nicht. Nun hat das Bundesjustizministerium die ESUG- Studie veröffentlicht.Weiterlesen