Der neue InsO-Newsletter ist da!
Neues aus dem Insolvenzgeschehen: XXL-Insolvenzen, insolvente Pflegeheine und beschlagnahmte WurstWeiterlesen
Der aktuelle Newsletter ist da!
Risiko unwissentliche Insolvenzverschleppung: oft wird verkannt, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht für jedes Unternehmen gilt.
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Unser Newsletter: bleiben Sie gut informiert!
Acht Mal im Jahr erscheinen die „InsoNews“ – unser Newsletter für alle am Insolvenzgeschehen Interessierten.Weiterlesen
InsO-News-Topthema: Pfändung von Corona-Zulagen?
Im aktuellen Newsletter: Mit der Pfändbarkeit von Corona-Zulagen mussten sich mittlerweile schon einige Gerichte befassen und sind zu unterschiedlichen Urteilen gelangtWeiterlesen
Der neue InsO-Newsletter ist da!
Top Themen: Nur wenige Firmen nutzten bislang das StaRUG-Verfahren und ein Willkommensangebot für Neukunden.Weiterlesen
Der neue InsO-Newsletter ist da!
Die Insolvenzanträge kleinerer und mIttlerer Energieversorger reißen nicht ab. Bleiben Sie mit uns gut informiert zum deutschen Insolvenzgeschehen.Weiterlesen
Newsletter: 100 Tage StaRUG + das Ende der Insolvenzantragspflichts-Aussetzung
Es bleibt spannend: der erste Bericht zu einer vorinsolvenzlichen Sanierung ist veröffentlicht und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endet. Oder doch nicht? Unsere interne Experten-Umfrage brachte ein klares Jein.
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Der März-Newsletter ist da!
Risiko unwissentliche Insolvenzverschleppung: oft wird verkannt, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht für jedes Unternehmen gilt.
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Insolvenzgeschehen aktuell: Der InsO-Newsletter
Der Januar bringt etliche interessante Personalien in der Kanzleienlandschaft, auch im Hinblick auf die neuen Sanierungsgesetze. Weiter begleitet uns das Thema Corona mit einer nochmals verlängerten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.
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Der neue InsO-Newsletter ist da
die Not vieler Branchen spiegelt sich noch nicht in den Insolvenzzahlen – es haben über 35 % weniger Firmen Insolvenz angemeldet. Die Forderungen der Gläubiger haben sich allerdings verzehnfacht. Kann hier das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren helfen? Und kann der Insolvenzverwalter Zahlungsverkehr aus 2020 anfechten?Weiterlesen