Turnusgemäß erfolgt heute die Anpassung der Pfändungsfreigrenzen. So steigt der unpfändbare Eingangsbetrag der Pfändungstabelle von bisher 1.139,99 € auf 1.179,99 € (keine unterhaltsberechtigten Personen), bzw. 1.869,99 € bei zwei unterhaltsberechtigten Personen.
Hier gelangen Sie zum interaktiven Pfändungsrechner 2019 erstellt von Jan Alexander Heckmann.