Diese Woche haben wir uns für Sie die Forderungssummen in Verbraucherinsolvenzverfahren seit 1999 angesehen. Wie das Statistische Bundesamt ermittelte, fällt seit einem Höchststand im Jahr 2007 mit über 6,1 Milliarden Euro die Summe der voraussichtlichen Forderungen in den sogenannten IK-Verfahren seit 2011 kontinuierlich.
Zur vollständigen Statistik einschließlich der detaillierten Auflistung nach eröffneten oder abgewiesenen Verbraucherinsolvenzen auf Destatis.de
Mit Einführung der Insolvenzordnung (InsO) im Jahr 1999 wurde die bis dato geltende Konkursordnung abgelöst und das Verbraucherinsolvenzverfahren eingeführt. Nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens kann das Insolvenzgericht dem Schuldner, wenn er eine natürliche Person ist, auf Antrag die restlichen Schulden erlassen (Restschuldbefreiung). Seit dem 1. Juli 2014 ist ein Schuldenerlass nach drei Jahren möglich, wenn 35 % aller Forderungen und die Verfahrenskosten bezahlt sind.
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