Diese Woche haben wir uns für Sie die in 2018 eingeleiteten Insolvenzverfahren angesehen: Bis heute (Stand 11.05.2018 / 13:00) waren dies 27 Aktiengesellschaften, 1570 Gesellschaften mit beschränkter Haftung , 302 Unternehmergesellschaften und 206 GmbH & Co Kommanditgesellschaften.
Das Insolvenzeröffnungsverfahren beginnt mit der Stellung des Insolvenzantrags durch den Schuldner oder einen Gläubiger bei Gericht und endet, sofern Insolvenzgründe vorliegen und begründet sind und – falls der Antrag nicht mangels Masse (Vermögen) abgewiesen werden muss- in der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.